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Österreich
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Situation für das Gleitschirm- und Drachenfliegen in Österreich Stand 27.10.2008
Bekanntlich gibt es ja seit diesem Jahr eine „ÖAeC -Zulassung“ für Hängegleiter und Paragleiter. Diese betrifft alle nach dem 8. Februar 2008 neu zugelassenen Fluggeräte.
Bevor
der Halter des Fluggerätes jedoch mit dem offiziellen Segen des ÖAeC
fliegen kann, hat er aber einige bürokratische Hürden zu überwinden.
Dies dürfte bisher jedoch wohl noch keinem Halter eines Gleitschirms
oder Drachens gelungen sein.
Was konkret ist zu tun, um eine ÖAeC-Zulassung zu erhalten?
- Der
Hersteller des Fluggerätes muss eine Anerkennung des ÖAeC haben (kein
Hersteller ausserhalb Österreichs hat diese im Moment).
- Der
ÖAeC anerkannte Hersteller muss eine Konformitätserklärung mit dem ÖAeC
geprüften Muster abgeben (ÖAeC geprüfte Muster gibt es bisher auch noch
nicht).
- Der Halter des Luftfahrzeugs muss
anschliessend einen Antrag auf Stückprüfung beim ÖAeC stellen und die
Konformitätserklärung des ÖAeC anerkannten Herstellers, zusammen mit
einem Musterprüfzeugnis und Typenkennblatt des ÖAeC zugelassenen
Luftfahrtgerätes und dem Versicherungsnachweis beim ÖAeC abgeben.
- Anschliessend erhält der Halter dann eine ÖAeC Musterprüfplakette.
- Bei
Nachprüfungen ist analog zu verfahren, wobei die Konformitätserklärung
des ÖAeC anerkannten Herstellers, durch ein Nachprüfprotokoll eines
ÖAeC anerkannten Instandhaltungsbetriebs ersetzt wird.
Welches sind die Folgen für den Piloten, falls er ohne ÖAeC Zulassung fliegen würde, was passiert mit dem Versicherungsschutz?
- Fliegen
mit Drachen oder Gleitschirm in Österreich ohne entsprechende
ÖAeC-Zulassung stellt einen verwaltungsrechtlichen Verstoß dar und kann
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
- Nach Auskunft verschiedener Versicherer,
Axa,
Parawing, wäre der Versicherungsschutz nicht in Frage gestellt, solange
die Lufttüchtigkeit gegeben ist. Der Gerling Konzern gab folgende
Auskunft: „Schadenersatz würde nur dann nicht geleistet werden, wenn
das Unfallereignis ursächlich darauf zurückzuführen ist, dass das
Fluggerät nicht lufttüchtig war. Dies ist in den vergangenen 20 Jahren
noch nie vorgekommen.“ Die Mitglieder der PMA sind bemüht als
ersten Schritt die Anerkennung als ÖAeC zugelassener
Herstellungsbetrieb zu erhalten um baldmöglichst ihren Kunden
Konformitätserklärungen für ihren neuen Gleitschirm geben zu können.
Ziel ist, dass der Kunde beim Kauf alle notwendigen Unterlagen für die
ÖAeC Zulassung eines neuen Gleitschirms erhält. Er muss dann lediglich
noch den Versicherungsnachweis dazu legen und den Antrag unterschreiben
und an den ÖAeC schicken.
Wie sieht die Zukunft aus?
- Die
PMA und der Verband der österreichischen Flugschulen sind bestrebt eine
komplette Deregulierung für Gleitschirm- und Drachenfliegen ohne Motor
in Österreich zu erreichen.
- Am 10. November findet
eine Sitzung beim Österreichischen BMVIT statt, in der die
Deregulierung beschlossen werden soll. Eine baldige Umsetzung in die
Praxis, vor Beginn der Saison 2009, wird erwartet.
- Als Nachweis der Lufttüchtigkeit wird auch heute schon eine bestehende Musterprüfung nach EN-926 oder LTF angesehen.
Gibt es Sonderregelungen für ausländische Piloten, die in Österreich fliegen?
- Nein eine Gastregelung oder Ausnahme für ausländische Piloten, die in Österreich fliegen, gibt es nicht.
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