17.08.2010
PMA Datenbank für Gleitschirm Testflug Videos online
Die PMA hat eine Datenbank installiert die von den Experten, PMA Mitglieder und Prüfstellen, benutzt wird. In dieser Datenbank werden die Testflug-Videos aller Gleitschirme, die ab 2010 getestet wurden, gespeichert werden.
 
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03.07.2010
Neues Forum für PMA Mitglieder
Wir haben ein neues Forum angelegt für die PMA Mitglieder für interne PMA Diskussionen.
 
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Österreich

Situation für das Gleitschirm- und Drachenfliegen in Österreich Stand 27.10.2008

Bekanntlich gibt es ja seit diesem Jahr eine „ÖAeC -Zulassung“ für Hängegleiter und Paragleiter.
Diese betrifft alle nach dem 8. Februar 2008 neu zugelassenen Fluggeräte.

Bevor der Halter des Fluggerätes jedoch mit dem offiziellen Segen des ÖAeC fliegen kann, hat er aber einige bürokratische Hürden zu überwinden. Dies dürfte bisher jedoch wohl noch keinem Halter eines Gleitschirms oder Drachens gelungen sein.

Was konkret ist zu tun, um eine ÖAeC-Zulassung zu erhalten?
  • Der Hersteller des Fluggerätes muss eine Anerkennung des ÖAeC haben (kein Hersteller ausserhalb Österreichs hat diese im Moment).
  • Der ÖAeC anerkannte Hersteller muss eine Konformitätserklärung mit dem ÖAeC geprüften Muster abgeben (ÖAeC geprüfte Muster gibt es bisher auch noch nicht).
  • Der Halter des Luftfahrzeugs muss anschliessend einen Antrag auf Stückprüfung beim ÖAeC stellen und die Konformitätserklärung des ÖAeC anerkannten Herstellers, zusammen mit einem Musterprüfzeugnis und Typenkennblatt des ÖAeC zugelassenen Luftfahrtgerätes und dem Versicherungsnachweis beim ÖAeC abgeben.
  • Anschliessend erhält der Halter dann eine ÖAeC Musterprüfplakette.
  • Bei Nachprüfungen ist analog zu verfahren, wobei die Konformitätserklärung des ÖAeC anerkannten Herstellers, durch ein Nachprüfprotokoll eines ÖAeC anerkannten Instandhaltungsbetriebs ersetzt wird.
Welches sind die Folgen für den Piloten, falls er ohne ÖAeC Zulassung fliegen würde, was passiert mit dem Versicherungsschutz?
  • Fliegen mit Drachen oder Gleitschirm in Österreich ohne entsprechende ÖAeC-Zulassung stellt einen verwaltungsrechtlichen Verstoß dar und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Nach Auskunft verschiedener Versicherer, Axa, Parawing, wäre der Versicherungsschutz nicht in Frage gestellt, solange die Lufttüchtigkeit gegeben ist. Der Gerling Konzern gab folgende Auskunft: „Schadenersatz würde nur dann nicht geleistet werden, wenn das Unfallereignis ursächlich darauf zurückzuführen ist, dass das Fluggerät nicht lufttüchtig war. Dies ist in den vergangenen 20 Jahren noch nie vorgekommen.“
Die Mitglieder der PMA sind bemüht als ersten Schritt die Anerkennung als ÖAeC zugelassener Herstellungsbetrieb zu erhalten um baldmöglichst ihren Kunden Konformitätserklärungen für ihren neuen Gleitschirm geben zu können. Ziel ist, dass der Kunde beim Kauf alle notwendigen Unterlagen für die ÖAeC Zulassung eines neuen Gleitschirms erhält. Er muss dann lediglich noch den Versicherungsnachweis dazu legen und den Antrag unterschreiben und an den ÖAeC schicken.

Wie sieht die Zukunft aus?
  • Die PMA und der Verband der österreichischen Flugschulen sind bestrebt eine komplette Deregulierung für Gleitschirm- und Drachenfliegen ohne Motor in Österreich zu erreichen.
  • Am 10. November findet eine Sitzung beim Österreichischen BMVIT statt, in der die Deregulierung beschlossen werden soll. Eine baldige Umsetzung in die Praxis, vor Beginn der Saison 2009, wird erwartet.
  • Als Nachweis der Lufttüchtigkeit wird auch heute schon eine bestehende Musterprüfung nach EN-926 oder LTF angesehen.

Gibt es Sonderregelungen für ausländische Piloten, die in Österreich fliegen?
  • Nein eine Gastregelung oder Ausnahme für ausländische Piloten, die in Österreich fliegen, gibt es nicht.