Österreich

Situation für das Gleitschirm- und Drachenfliegen in Österreich Stand 27.10.2008

Bekanntlich gibt es ja seit diesem Jahr eine „ÖAeC -Zulassung“ für Hängegleiter und Paragleiter.
Diese betrifft alle nach dem 8. Februar 2008 neu zugelassenen Fluggeräte.

Bevor der Halter des Fluggerätes jedoch mit dem offiziellen Segen des ÖAeC fliegen kann, hat er aber einige bürokratische Hürden zu überwinden. Dies dürfte bisher jedoch wohl noch keinem Halter eines Gleitschirms oder Drachens gelungen sein.

Was konkret ist zu tun, um eine ÖAeC-Zulassung zu erhalten?
Welches sind die Folgen für den Piloten, falls er ohne ÖAeC Zulassung fliegen würde, was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Die Mitglieder der PMA sind bemüht als ersten Schritt die Anerkennung als ÖAeC zugelassener Herstellungsbetrieb zu erhalten um baldmöglichst ihren Kunden Konformitätserklärungen für ihren neuen Gleitschirm geben zu können. Ziel ist, dass der Kunde beim Kauf alle notwendigen Unterlagen für die ÖAeC Zulassung eines neuen Gleitschirms erhält. Er muss dann lediglich noch den Versicherungsnachweis dazu legen und den Antrag unterschreiben und an den ÖAeC schicken.

Wie sieht die Zukunft aus?

Gibt es Sonderregelungen für ausländische Piloten, die in Österreich fliegen?